Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrzeuge, deren Baujahr vor dem 31.12.1994 datiert und die über eine Straßenzulassung verfügen. Die Teilnahme erfolgt auf Einladung des Veranstalters zu den nachgenannten Bedingungen. Die Teilnehmerzahl ist auf 85 Fahrzeuge begrenzt. Die Vergabe der Startplätze erfolgt nach dem Nennschluss (02.02.2025), zudem behält sich der Veranstalter ein Auswahlverfahren vor.
Nenngeld
Startgeld für 1 Team (ein Fahrzeug mit 1 Fahrer und 1 Beifahrer für 2 Nächte im Doppelzimmer* inkl. Vollverpflegung)
a) Standard: 1.350,00 €
b) Mitglieder einer Innung (Kfz o. a.): 1.155,00 €
c) Mitglieder Kfz-Innung Sachsen/West: 895,00 €
Preisangaben in € inkl. der gesetzl. MwSt. / * Einzelzimmer gegen Aufpreis begrenzt verfügbar / bitte kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall
Im Startgeld sind folgende Leistungen enthalten:
Startgebühr, Roadbook, 2 limitierte Softshelljacken, 2 Startnummern und 1 Rallye-Schild (Aufkleber) pro Fahrzeug, 2 Übernachtungen im Hotel Meerane (2 Personen im DZ mit Frühstück), Großer Grillabend am 23.05. inkl. Getränken, Mittags-/Kaffeepause inkl. Speisen und Getränken, Drivers Night am 24.05. inkl. hochwertigem Buffet und Getränken, Siegerehrung mit Imbiss und Getränken am 25.05., technische Rallyebegleitung
Voraussetzung für die Anmeldung
Voraussetzung für die Berücksichtigung ist der Eingang der Anmeldung bis zum 02.02.2025 nebst Entrichtung des Startgeldes (Rechnung wird per E-Mail oder Post zugestellt). Sollte der Teilnehmer keinen Startplatz erhalten, wird das Startgeld umgehend retourniert
1. Organisation
Dienstleistungsgesellschaft der Kfz-Innung Sachsen West/Chemnitz GmbH
Südstraße 6 – 09648 Altmittweida
Telefon 03727-92228
Fax 03727-969983
info@saechsische-meister-classic.de
www.saechsische-meister-classic.de
2. Beschreibung der Veranstaltungen
Die „Sächsische Meister-Classic“ (im Folgenden SMC) ist eine Wochenendveranstaltung mit Ausfahrten für klassische Automobile bis zum Baujahr 1994 (jüngere Fahrzeuge auf Nachfrage möglich). Hierbei kommt es nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Auf der gesamten Strecke gilt die Straßenverkehrsordnung. Das gilt auch für abgesperrte Strecken, Flächen und Grundstücke. Darüber hinaus gelten auf Privat- und Trainingsgeländen die dort vorgeschriebenen Regeln. Außerdem müssen sich alle Teilnehmer auch an zusätzliche Vorschriften halten. Dazu gehört unter anderem die Pflicht zur Mitführung von entsprechenden Warnwesten, einem Warndreieck sowie dem obligatorischen Erste-Hilfe-Set. Die Teilnahme erfolgt auf Basis der entsprechenden Bestimmungen (siehe dazu Punkt 2.1).
2.1 Bestimmungen der Veranstaltung
• Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland
• Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland
• Bestimmungen und Auflagen der genehmigenden Behörden
• Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung sowie eventuelle Bulletins
3. Ablauf der Veranstaltung
3.1 Ausgabe der Unterlagen (Rallyebüro)
Hier erhalten die Teilnehmer:
• Roadbook
• Startnummern und Rallyeschilder
• Rallye-Tasche und Sponsoren-Präsente
Hier müssen auch letzte Änderungen, wie Fahrzeugwechsel und/oder Fahrerwechsel angegeben werden.
3.2 Technische Abnahme
Nach Ausgabe der Unterlagen kann eine technische Abnahme (Funktionstest Fahrzeug) stattfinden. Hier müssen folgende gültige Unterlagen vorgelegt werden:
• Führerschein des Fahrers
• Personalausweis des Fahrers
• Fahrzeugpapiere
• Haftpflichtversicherungsnachweis (bei ausländischen Fahrzeugen)
• evtl. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (siehe auch 9.2)
In Deutschland zugelassene Fahrzeuge der Teilnehmer müssen mit den gesetzlich geforderten Mindestversicherungssummen versichert sein. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen eine Mindest-Haftpflichtversicherung von 1.000.000 € pauschal besitzen. Mit der Abgabe der Nennung erklären die Fahrer, dass für das gesamte Fahrzeug eine dieser Vorschriften entsprechende Versicherung uneingeschränkt besteht.
3.3 Anbringung der Startnummern
Die Startnummern müssen gut sichtbar an den Wagenflanken (rechts/links) angebracht werden. Sind kleine Startnummern vorhanden, müssen diese zusätzlich sichtbar an der Wagenfront angebracht werden. Diese Nummern dienen der leichteren Identifizierung des Fahrzeugs durch Streckenposten und Zeitnehmer.
3.4 Fahrerbesprechung
Die Fahrerbesprechung findet am Samstag 30 Minuten vor dem Start statt. Die Teilnahme ist verpflichtend.
3.5 Start
Die Fahrzeuge werden in Minuten-Abständen gestartet. Änderungen der Startzeiten durch den Veranstalter sind jederzeit möglich.
4. Fahrzeuge
4.1 Klasseneinteilung
Das Starterfeld wird in 2 Klassen unterteilt: Epoche I Baujahr 1920 – 1949 / Epoche II Baujahr 1950 – 1994. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Sonderpokale zu vergeben. Jeder Starter unterzieht sich einem Koeffizienten-System, der einen baujahrsspezifischen Bonus beinhaltet.
Bei zeit- oder gleichmäßigkeitsrelevanten Sonderprüfungen (z. B. Lichtschrankenprüfungen) werden die erreichten Punkte mit dem Baujahrsfaktor dividiert.
4.2 Fahrzeugvorschriften
Zugelassen sind alle Automobile, die den Vorschriften der StVZO der BRD entsprechen. Dazu gehören auch schwarze Saisonkennzeichen und Oldtimerzulassungen als H-Kennzeichen sowie rote 07er-Nummern (Oldtimerwechselkennzeichen) und 06er-Nummern, die als Übergangsregelung zur 07er-Nummer ausgehändigt wurden. Ausländische Kennzeichen sind ebenfalls zugelassen, sofern die Fahrzeuge ebenfalls den Anforderungen der StVZO der BRD entsprechen. Nicht zugelassen sind 06er-Nummern (Händlerkennzeichen) sowie Tageszulassungen.
4.3 Technische Hilfsmittel und Messgeräte
Technische Hilfsmittel/Messgeräte unterliegen keinerlei Angabepflicht oder Einschränkungen. Um den Charakter der Veranstaltung zu unterstreichen, sind jedoch zeitgenössische Ausführungen (z. B. mechanische Zeitmesser) grundsätzlich wünschenswert.
AUSNAHME: Zur Lösung von Fragebögen o. ä. sind internetfähige Geräte (Handys, Tablets, etc.) NICHT zu gelassen.
4.4 Fahrzeugwechsel
Ein Fahrzeugwechsel ist möglich, muss aber beim Veranstalter angezeigt werden. Über die Startberechtigung entscheidet der Veranstalter. Gleiches gilt für etwaige Fahrer-/Beifahrerwechsel.
4.5 Zugelassene Teams
Zugelassen sind alle historischen Fahrzeuge, die den Bestimmungen dieses Reglements entsprechen. Repliken werden nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt. Ein Fahrzeug besteht grundsätzlich aus zwei Personen. Weitere Mitfahrer sind vorab zu melden. Weitere Lizenzen oder Erlaubnisse sind nicht erforderlich. Die Teilnahme erfolgt auf Einladung durch den Veranstalter.
4.6 Werbung am Auto
Großflächige Werbung am Auto ist nur bei vorheriger Absprache/Genehmigung durch den Veranstalter möglich. Sie darf nicht anstößig sein und/oder sich gegen die Interessen der Veranstaltung und/oder des Veranstalters richten. Im Zweifel entscheidet der Veranstalter nach Absprache mit dem Team vor Beginn der Veranstaltung über die Zulässigkeit. Veranstalterwerbung ist verpflichtend.
5. Nennung
Für die Teilnahme an der SMC sind Nennungen ausschließlich mit dem Nennformular möglich. Diese müssen spätestens bis zum Nennschluss vorliegen. Onlinenennung gilt mit Abschicken des Nennformulars. Es werden nur vollständig ausgefüllte und bezahlte Nennungen (siehe auch Punkt 5.2) inklusive Foto vom Fahrzeug bearbeitet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Nennungen werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Veranstalter behält sich vor, die Nennlisten früher zu schließen. Veröffentlichungen in vorläufigen Starterlisten zählen nicht als finale Startzusage und können jederzeit zurückgezogen werden. Dies bedarf keinerlei Begründung. Eine Rücküberweisung des Startgeldes gilt als Teilnahmeausschluss. Die finale Nennbestätigung erhalten die Teilnehmer nach Nennschluss.
5.1 Zustimmung
Mit der Abgabe der Nennung akzeptieren alle Teams/Fahrer/Beifahrer die Bestimmungen der Veranstaltungs-Ausschreibung.
5.2 Nenngeld – Nennschluss
Die Höhe des Nenngeldes (inkl. MwSt.) sowie der Nennschluss werden auf der Homepage veröffentlicht.
Nach Nennung erhält der Teilnehmer eine entsprechende Rechnung mit allen notwendigen Daten.
5.3 Absage durch den Teilnehmer
Angemeldete Teilnehmer können bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenlos zurücktreten. Bei Rücktritt nach dieser Frist kann der Veranstalter einen pauschalen Aufwendungssatz in Höhe von 50 % des Startgeldes verlangen. Bei Nichtteilnahme bzw. Rücktritt am Tage der Veranstaltung kann der Veranstalter das volle Startgeld erheben. Es bleibt den Teilnehmern unbenommen, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
5.4 Rückzug der Nennung
Ein Rückzug der Nennung muss schriftlich erfolgen. Das Nenngeld wird unter folgenden Umständen vollständig zurückgezahlt:
• bei Ablehnung der Nennung durch den Veranstalter
• bei Absage der Veranstaltung
Weitere Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
5.5 Versand der Nennbestätigungen und Absagen
Die Nennbestätigung erfolgt per Mail nach dem Nennschluss.
5.6 Leistungen
Im Nenngeld sind folgende Leistungen enthalten:
Startgebühr, Roadbook, 2 limitierte Rallye-Polo Shirt, 2 Startnummern und 1 Rallye-Schild pro Fahrzeug, 2 Übernachtungen im Hotel Meerane (2 Personen im DZ mit Frühstück), Großer Grillabend am 17.05. inkl. Getränken, Mittags-/Kaffeepause inkl. Speisen und Getränken, Drivers Night am 18.05. inkl. hochwertigem Buffet und Getränken, Siegerehrung mit Imbiss und Getränken am 19.05., technische Rallyebegleitung
5.7 Daten
Mit Abgabe der Nennung stimmt der Teilnehmer zu, dass er vom Veranstalter per Newsletter/Mail über die aktuelle sowie über zukünftige Rallyes informiert wird. Zur Abmeldung von diesem Newsletter genügt eine formlose Mail an info@saechsische-meister-classic.de oder die Nutzung des Abmeldebuttons. Mit der Nennung zur Verfügung gestellte Handy-Nummern werden während der Rallye genutzt, um kurzfristige Strecken-Änderungen (wegen Straßensperrung o. ä.) per SMS zu übermitteln.
– Welche Daten von Ihnen werden von uns verarbeitet? Und zu welchen Zwecken?
Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Nennung zugesendet haben, um Ihre Nennung zu prüfen und die Rallye durchzuführen.
– Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Bewerbungsverfahren ist primär § 26 BDSG in der ab dem 25.05.2018 geltenden Fassung.
Sollten die Daten nach Abschluss der Rallye ggf. zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Art. 6 DSGVO, insbesondere zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgen. Unser Interesse besteht dann in der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.
– An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?
Ihre Daten werden nach Eingang Ihrer Nennung von uns gesichtet. Im Unternehmen haben grundsätzlich nur die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Rallye benötigen werden.
– Wo werden die Daten verarbeitet?
Die Daten werden ausschließlich in Rechenzentren der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet.
– Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir dann ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.
Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.
Ferner haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gleiches gilt für ein Recht auf Datenübertragbarkeit.
– Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.
6. Medien
6.1 Medien-Berichterstattung
Mit der Abgabe der Nennung geben die Teams/Fahrer/Beifahrer ihr Einverständnis, dass der Veranstalter alle während der Veranstaltung gemachten Berichte inklusive aller Fotos und Filme uneingeschränkt nutzen kann. Weiterhin geben die Teams/Fahrer/Beifahrer mit der Nennung ebenso ihr Einverständnis zur Veröffentlichung des eingereichten Fotos vom Wettbewerbsfahrzeug sowie der Startliste inkl. Namen, Wohnort, Nationalität von Fahrer und Beifahrer sowie der Fahrzeugdaten. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder gegenüber anderen berichtenden Medien können nicht geltend gemacht werden.
7. Wertung/Sonderprüfungen
7.1 Roadbook
Das Roadbook wird pro Tag vor dem Start im Rallyebüro ausgegeben. Die gesamte Strecke wird mit Hilfe von Chinesenzeichen und Kartenskizzen wiedergegeben. Im Roadbook gibt es Kilometer- und Meilenangaben. Für die Streckenfindung und Wertungsprüfungen ist kein spezielles Mess-Equipment notwendig.
7.2 Öffnung und Schließung der Sonderprüfungen / Durchfahrtskontrollen
Die Sonderprüfungen öffnen spätestens 10 Minuten vor der errechneten Ankunftszeit des ersten Fahrzeugs und schließen spätestens 15 Minuten (Karenzzeit) nach der errechneten Ankunftszeit des letzten Fahrzeugs. Hat ein Teilnehmer die Sonderprüfung innerhalb dieses Zeitfensters nicht erreicht, so gilt die Kontrolle als nicht angefahren.
7.3 Bordkarten
Die Bordkarten werden am Start ausgehändigt. Auf den Bordkarten sind die Startnummer sowie die Startzeit vermerkt. Bei der Einfahrt zur Mittags- bzw. Kaffeepause werden die Bordkarten abgegeben und neue Bordkarten mit der Startzeit nach den Pausen ausgehändigt. Teilnehmer dürfen nur Felder ausfüllen, die nicht mit dem Vermerk „NUR für ORGA!!!“ gekennzeichnet sind. Fremde Eintragungen in den Feldern „NUR für ORGA!!!“ werden mit Strafpunkten gewertet. Bordkarten, die nicht wieder abgegeben werden, können für die Wertung nicht berücksichtigt werden.
7.3 Ankündigung einer Sonderprüfung
Sonderprüfungen werden immer durch ein Kontrollschild (am Straßenrand) mit einer roten Fahne angekündigt.
8. Fahrvorschriften
8.1 Verkehrsregeln
Mit der Abgabe der Nennung verpflichten sich alle Fahrer, während der gesamten Rallye die geltenden Straßenverkehrsvorschriften einzuhalten. Im Falle der Nichteinhaltung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer im schlimmsten Fall ganz aus der Veranstaltung auszuschließen.
8.2 Streckensperrungen
Im Falle einer Streckensperrung folgen die Teilnehmer der Umleitungsbeschilderung, bis sie sich wieder auf der Originalstrecke befinden. Wird der Veranstalter rechtzeitig von einer Streckensperrung in Kenntnis gesetzt, werden die Teilnehmer per SMS-Dienst bzw. durch das ORGA-Team informiert.
Sollten sich Abschnittsfahrzeiten durch diese Umleitung so sehr verlängern, dass vorgegebene Zeiten nicht eingehalten werden können, entscheidet der Veranstalter schnellstmöglich über einen eventuelle Annullierung der Kontrolle und informiert die Teilnehmer darüber.
8.3 Umweltregeln
Es muss seitens der Teilnehmer darauf geachtet werden, dass Parkplätze nicht durch Öl, Benzin oder andere Flüssigkeiten verunreinigt werden. Geeignete Materialien zur Aufnahme von umweltgefährdenden Substanzen sind vom Teilnehmer selbst bereitzuhalten. Dazu gehören ölabsorbierende Umweltmatten, die grundsätzlich bei Stillstand des Fahrzeuges und sichtbaren Verlusten (Tropfverlust) von Öl zu verwenden sind. Bei Reparaturen sind bei Gefahren für die Umwelt, besonders des Grundwassers, zusätzliche Sicherungen (z. B. Wannen) zu verwenden, für die jeder Teilnehmer selbst zu sorgen hat.
8.4 Unsportliches Verhalten
Teilnehmer, die sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, anderen Rallye-Teams, Zuschauern, Passanten und/oder dem Organisationsteam (Streckenposten, Zeitnehmer, etc.) unsportlich verhalten, werden nach dem Ermessen der Rallyeleitung bestraft. Ein Ausschluss aus der Veranstaltung durch den Veranstalter berechtigt nicht zur ganzen oder teilweisen Rückforderung des Startgeldes.
9. Haftung
Die nachstehenden Haftungsvereinbarungen werden mit Abgabe der Nennung wirksam.
9.1 Haftung der Teilnehmer
Die Teilnehmer (Fahrer/in, Beifahrer/in und ggf. Mitfahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil-und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
9.2 Haftungsbeschränkung des Veranstalters etc., Verzichtserklärung
Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Sportwarte, Helfer, Streckeneigentümer, Behörden, Renndienste, Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, sowie alle andere natürliche oder juristische Personen, die mit der Organisation und des Ablaufs der Veranstaltung in Verbindung stehen, Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannter Personen und Stellen und die Teilnehmer und deren Helfer, außer für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Ausgenommen sind ferner Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Dieser Haftungsverzicht gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen der Startnummer und Veranstaltungskennzeichen entstehen.
Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen die Gewähr dafür, dass das teilnehmende Fahrzeug in einer der nachfolgend aufgeführten Weise zum Betrieb im Straßenverkehr zugelassen ist: Reguläre Zulassung, Saisonkennzeichen, Oldtimer H-Zulassung oder Oldtimerzulassung mit rotem Dauerkennzeichen (07 bzw. 06). Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen darüber hinaus persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme der Vorschriften der StVZO entsprechen.
Sind Fahrer/in oder Beifahrer/in nicht Eigentümer/in des Teilnehmer-Fahrzeugs, erklären Fahrer/in und Beifahrer/in sowie Anmelder/in mit Abgabe der Nennung, dass sich der Eigentümer mit der Teilnahme seines Fahrzeugs an der SMC, der Ausschreibung und insbesondere dem unter Punkt 9 genannten Haftungsbedingungen einverstanden erklärt.
Jedwede Ansprüche, die dem Eigentümer des Wettbewerbsfahrzeugs im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, kann dieser lediglich gegen Anmelder/in, Fahrer/in oder Beifahrer/in geltend machen, nicht aber gegen natürliche und juristische Personen, die mit der Organisation und/oder Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Fahrer/in und Beifahrer/in müssen eine schriftliche Einverständniserklärung des Fahrzeugeigentümers bei der Rallye mitführen, die auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen ist.
9.3 Haftung bei Abbruch der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes sowie auf Erstattung sonstiger etwaiger Schäden.
Änderungen und Fehler behält sich der Veranstalter vor.
Bei Unklarheiten und Fragen steht Ihnen das Rallyebüro gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen
Der European Youngster Cup
Der European Youngster Cup (EYC) ist eine Serie verschiedener Wertungen (siehe Aufstellung) im Bereich der Oldtimer-Rallyes mit dem Ziel, den Nachwuchs an das Thema Oldtimer heranzuführen und dafür zu begeistern. Teilnehmen können alle Personen im Alter von 10 bis 25 Jahren.
Kurzbeschreibung der einzelnen Serien
European Youngster Co Cup
Der European Youngster Co Cup richtet sich an Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 25 Jahren und umfasst folgende Serien:
Serie 1: Teilnehmer zwischen 10 und 14 Jahren
Serie 2: Teilnehmer zwischen 15 und 17 Jahren
Serie 3: Teilnehmer zwischen 18 und 25 Jahren
Die Teilnehmer fahren die jeweils genannte Rallye ununterbrochen als Beifahrer/in und kümmern sich um die Navigation sowie um die Bedienung der Stoppuhren während der Wertungsprüfungen.
Serie 4: European Youngster Drivers Cup
Der European Youngster Drivers Cup besteht aus der Serie 4 für junge Erwachsene im Alter von 18 (bzw. begleitetes Fahren ab 17 Jahren) bis 25 Jahren (Fahrer/Beifahrerwertung nur mit entsprechendem Fahrer/in). Zur Wertungsteilnahme am European Youngster Drivers Cup muss der/die Teilnehmer/in das Wettbewerbsauto ununterbrochen fahren.
Einzelwertung und Serienwertung
Jede Veranstaltung wird nach den Regularien einzeln gewertet. Der Jahres-Gesamtsieger resultiert aus einer Gesamtwertung über alle genannten Veranstaltungen. Um bei der Jahreswertung berücksichtigt zu werden, muss an mindestens drei der nachgenannten Veranstaltungen teilgenommen werden. Eine Veranstaltung kann nur dann gewertet werden, wenn mindestens drei Teams in der jeweiligen Serie antreten.
Für den Fall, dass die Fahrzeugbesatzung in verschiedenen Klassen startet, werden beide Personen getrennt gewertet. Nehmen beispielsweise der/die Beifahrer/in am European Youngster Co Cup (10-25 Jahre) und der/die Fahrer/in am Drivers Cup (17/18-25 Jahre) teil, werden die beiden Serien getrennt gewertet, wobei dieses Team theoretisch auch beide Serien gewinnen kann.
Teilnahmebedingungen
Am European Youngster Cup können alle Personen im Alter von 10 bis 25 Jahren (in verschiedenen Klassen) teilnehmen. Ausschlaggebend für die Einstufung ist das Alter am Tag der Anmeldung zum EYC. Fällt ein/e Teilnehmer/in während der Saison aus seiner/ihrer gemeldeten Altersgruppe heraus, zählt das Alter zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Für die Teilnehmer des EYC gelten in erster Linie die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters. Sollten sich Regelungen des EYC und des Veranstalters gegenseitig ausschließen, gelten die Regeln des Veranstalters.